Auf Baustellen gilt eine einfache physikalische Realität: Je höher ein Mensch arbeitet, desto grösser wird das Risiko eines Sturzes. Deshalb sind Baugerüste in der Schweiz nicht nur eine praktische Hilfe, sondern häufig gesetzlich vorgeschrieben. Die wichtigsten Regeln stammen von der SUVA sowie aus der Bauarbeitenverordnung (BauAV).
Grundregel in der Schweiz
Sobald Arbeiten ab einer Absturzhöhe von mehr als 3 Metern durchgeführt werden, muss in der Regel ein Arbeitsgerüst oder eine gleichwertige Absturzsicherung vorhanden sein.
Das betrifft zum Beispiel:
- Fassadenarbeiten
- Malerarbeiten an Hausfassaden
- Dacharbeiten
- Montage von Solaranlagen
- Fensterersatz
- Renovationen an mehrstöckigen Gebäuden
Der Hintergrund ist simpel: Ab etwa drei Metern steigt das Verletzungsrisiko exponentiell. Ein Sturz aus dieser Höhe erzeugt bereits Kräfte, die Knochenbrüche oder schwere Kopfverletzungen verursachen können.
Typische Situationen, in denen ein Gerüst Pflicht ist
Fassadenrenovation
Wenn eine Fassade gestrichen, isoliert oder verputzt wird, braucht man fast immer ein Fassadengerüst. Leitern reichen laut Sicherheitsvorschriften meistens nicht aus.
Dacharbeiten
Bei Arbeiten am Dach schreibt die SUVA häufig zusätzlich einen Dachrandschutz vor. Das gilt besonders bei:
- Ziegelwechsel
- Dachsanierung
- Montage von Photovoltaik
- Dachfenster-Einbau
Solaranlagen auf dem Dach
Hier braucht man in der Regel ein Solargerüst oder Dachdeckergerüst, oft kombiniert mit Seitenschutz.
Fensterarbeiten oder Fassadensanierung
Auch beim Austausch von Fenstern oder beim Anbringen von Wärmedämmung ist ein Gerüst Standard, weil Arbeiter stabil stehen müssen.
Wann reicht eine Leiter nicht mehr?
Leitern wirken praktisch, aber sie sind nur für kurze Arbeiten mit geringem Risiko erlaubt. Sobald mehrere Punkte zusammenkommen, reicht eine Leiter nicht mehr:
- längere Arbeitsdauer
- schwere Werkzeuge
- Arbeiten mit beiden Händen
- Höhe über etwa 3 Meter
- mehrere Arbeiter gleichzeitig
In diesen Fällen verlangt die Arbeitssicherheit ein stabiles Arbeitsgerüst.
Weitere Sicherheitsanforderungen
Ein korrekt aufgebautes Baugerüst muss in der Schweiz bestimmte Elemente enthalten:
- Seitenschutz mit Geländer
- Zwischenholm
- Bordbrett gegen herabfallende Gegenstände
- sichere Zugänge (Treppenturm oder Leiter)
- ausreichende Tragfähigkeit
Außerdem darf ein Gerüst nur von geschultem Personal montiert werden.
Was passiert, wenn kein Gerüst verwendet wird?
Fehlt eine vorgeschriebene Absturzsicherung, kann das ernste Folgen haben:
- Baustopp durch Sicherheitskontrollen
- Haftungsprobleme bei Unfällen
- Versicherungen können Leistungen kürzen
- hohe Bußgelder
Deshalb setzen professionelle Bauunternehmen praktisch immer auf ein korrekt geplantes Gerüst.
Fazit
In der Schweiz wird ein Baugerüst normalerweise notwendig, sobald Arbeiten über 3 Meter Höhe stattfinden oder eine sichere Arbeitsfläche benötigt wird. Besonders bei Fassadenarbeiten, Dacharbeiten oder Solaranlagen ist ein Gerüst fast immer Pflicht.
Neben der gesetzlichen Vorschrift geht es dabei um etwas sehr Grundlegendes: stabile Standfläche, sichere Arbeitsbedingungen und weniger Unfallrisiko.
Wer eine Renovation plant oder Arbeiten am Haus durchführen möchte, sollte frühzeitig klären, welches Gerüst benötigt wird und wie lange es aufgebaut bleibt. Genau diese Planung entscheidet oft darüber, ob eine Baustelle effizient läuft oder ständig unterbrochen wird.
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